Willkommen auf der Informationsseite des Steueramtes des Amtes Kellinghusen
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Aktuelle Informationen des Steueramtes
Aufgrund der aktuellen Lage im Rahmen der Covid-19-Pandemie werden alle Anfragen an das Steueramt telefonisch, schriftlich und per eMail entgegengenommen.
Damit entfallen für Sie die Umständlichkeiten, Termine vereinbaren oder lange Wartezeit in Kauf nehmen zu müssen. Sie können zu jeder Zeit bequem Ihre Anfragen und Wünsche per eMail an uns (steueramt@amt-kellinghusen.de) senden. Dazu können Sie Bilder, Dokumente oder sonstige Informationen an uns mitschicken.
Telefonisch sind wir wie gewohnt von Montags bis Freitags von 08.00 bis 12.00, Dienstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr und Montags und Donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 15.30 Uhr für Sie zureichen.
Termine für persönliche Vorsprachen werden in Ausnahmefällen vereinbart.
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Aufgaben und Zuständigkeiten des Steueramtes
Dem Amt Kellinghusen gehören 19 Gemeinden an.
In jeder Gemeinde werden Grundsteuer A & B, Gewerbesteuer und Hundesteuer erhoben. Weiterhin werden Gebühren für die Abwasserbeseitigung in Form von Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Klärschlammgebühren erhoben. In drei Gemeinden werden zudem auch Gebühren für die Wasserversorgung abgerechnet.
Die Erhebung der Steuern und Abrechnung der Gebühren obliegt dem Steueramt.Obwohl die Steuern und Gebühren in jeder Gemeinde unterschiedlich sind, bilden unsere 4 Sachbearbeiter zusammen das Team „Steueramt“, indem jeder jeden vertreten kann.
Damit ist immer gewährleistet, dass Sie z. Bsp. auch in Urlaubszeiten kompetente Auskünfte erhalten und Ihre Anliegen fach- und sachkundig ausgeführt werden.Die Zuständigkeiten haben wir wie folgt aufgeteilt:
Steueramt 1 Steueramt 2 Steueramt 3 Herr Kitzmann
0 48 22 – 39 266Frau Rehder
0 48 22 - 39 268Frau Appel
0 48 22 – 39 270Frau Peglow
0 48 22 – 39 267alle Aufgaben für: - Kellinghusen
- Oeschebüttel
- Quarnstedt
- Rosdorf
- Sarlhusen
alle Aufgaben für: - Hohenlockstedt
- Lockstedt
- Störkathen
- Wiedenborstel
- Willenscharen
- Wrist
- Wulfsmoor
alle Aufgaben für: - Brokstedt
- Fitzbek
- Hennstedt
- Hingstheide
- Mühlenbarbek
- Poyenberg
- Rade
eMail: steueramt@amt-kellinghusen.de
Für alle Fragen in Zusammenhang mit Zahlungsangelegenheiten (z.Bsp. Zahlungsstände, oder Abbuchungen) stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Amtskasse Kellinghusen, Telefon 0 48 22 – 39 263 oder 39 264 zur Verfügung.
Konkrete Informationen zu:
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Eigentumswechsel eines Grundstücks / einer Immobilie
Jeder Grundstücksverkauf muss notarielle Beurkundet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Erfordernisse des besonderen Rechtsgeschäftes korrekt abgewickelt werde.
Insbesondere obliegt dem beurkundenden Notar die Pflicht, die Vertragsparteien über die Vertragspflichten und Rechtsansprüche zu beraten und die Bedeutung gegenüber dem öffentlichen Recht klarzustellen.
In der Regel wird im Kaufvertrag auch ein Zeitpunkt für die Eigentumsübergabe festgelegt. Gemäß der Gesetze und Satzungen sind beide Vertragsparteien verpflichtet, den Wechsel der Rechtsverhältnisse dem Amt Kellinghusen innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen. Dabei müssen alle für die Abrechnung relevanten Daten mitgeteilt werden.
Das bedeutet, Sie müssen bei der Übergabe alle Zählerstände (Wasserzähler, Stromzähler, Gaszähler etc.) festhalten und den jeweiligen Versorgungsunternehmen mitteilen. Denn nur dann kann eine gerechte Abrechnung erfolgen. Der neue Eigentümer sollte dem Steueramt auch möglichst seinen voraussichtlichen Verbrauch an Wasser mitteilen, damit eine bedarfsgerechte Vorauszahlung festgesetzt werden kann.
Kann nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden, rechnen wir mit einem Pauschalwert von 4 cbm pro Person und Monat, für ein ganzes Jahr rechnen wir mit 40 cbm pro Person.
Die Zurechnung der Grundsteuer erfolgt automatisch mit einem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Itzehoe. Dabei werden immer die Eigentumsverhältnisse am 01.01. eines Jahres zugrundgelegt. Bei einem Eigentumswechsel nach dem 01.01. bleibt der alte Eigentümer bis zum Ablauf des Jahres zahlungspflichtig, kann sich jedoch die anteilige Grundsteuer vom neuen Eigentümer erstatten lassen.
Alle übrigen Abgaben werden immer zum Stichtag der Übergabe bzw. zum folgenden letzten Tag des Monats abgerechnet.
Einen Leitfaden für Mitteilung des Eigentumswechsels an das Steueramt haben wir hier für Sie entworfen…
Weitere Informationen zur Abrechnung der Wasser- und / oder Schmutzwassergebühren finden sie unter dem Punkt Wasser und Schmutzwasser -
Neuzuzug ins Amtsgebiet Kellinghusen
Herzlich Willkommen im Amt Kellinghusen.
Wenn Sie gezielte Fragen haben, rufe Sie uns gerne an. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt Aufgaben und Zuständigkeiten des Steueramtes.Anfahrt Verwaltungsgebäude
Das Amt Kellinghusen verrichtet alle seine Aufgaben im Verwaltungsgebäude in der Hauptstraße 14 in Kellinghusen (Navi: N 53°56’53‘‘ / E 9°43‘10‘‘).
Außerhalb der Besuchsbeschränkungen durch die Corona-Pandemie erreichen Sie uns fußläufig über die Fußgängerzone Hauptstraße. Mit Auto oder Zweirad empfiehlt sich die Anfahrt über die Straße „An der Stör“. Hier finden Sie großzügige Parkmöglichkeiten und gesonderte Abstellflächen für Zweiräder. Bitte blockieren Sie aber nicht die Ladestationen für die eAutos.Das Steueramt finden Sie im „Oberen Eingangsgeschoß – OEG im westlichen Flügel, in den Büros 110 bis 112. Zugang vom Parkplatz eine Treppe hoch und dann links durch die Glastür bis ans Ende des Korridors. Zugang von der Hauptstraße gleich rechts und dann den Korridor geradeaus bis zum Ende.
Anmeldung als Neueigentümer
Sie haben gerade ein Haus gekauft und wollen wissen, wie es jetzt weiter geht? - Kein Problem, wir helfen Ihnen.
Wir müssen von Ihnen wissen,
- welches Gebäude in welcher Gemeinde haben Sie gekauft?
- haben Sie den Wasserzähler abgelesen?
- wann ziehen Sie mit wie vielen Personen in Ihr neues Haus ein?
- halten Sie einen oder mehrere Hunde?
Für diesen Zweck können Sie den Leitfaden „Mitteilung eines Eigentumswechsels“ nutzen. Einfach ausfüllen und per eMail an uns schicken. Den Leitfaden finden Sie hier …
Fragen zur Abfallwirtschaft beantworten Ihnen die Kollegen beim Kreis Steinburg, Abteilung Abfallwirtschaft, in Itzehoe. Ihre Ansprechpartner finden sie hier auf der Internetseite des Kreis Steinburg …Wenn Sie nicht in Kellinghusen, Hennstedt oder Hohenlockstedt wohnen müssen Sie Wasser unter Umständen beim Wasserbeschaffungsverband Brokstedt (WBV) anmelden, Telefon 0 43 24 – 88 240 12.
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Wasser- und Schmutzwasser
1. Allgemeines:
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sind in jeder Gemeinde individuell geregelt.
Während die Großgemeinden Kellinghusen und Hohenlockstedt und auch die Gemeinde Hennstedt über eigene Wasserwerke verfügen, erhalten die meisten anderen Gemeinden ihr Wasser vom Wasserbeschaffungsverband Brokstedt (WBV). In den übrigen Gemeinden versorgen sich die Bewohner selbst mit Wasser. Die Meisten von ihnen haben eigene (sogenannte) Hauswasserwerke, andere haben sich zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen und betreiben eine Kleinanlage selbst.
Abwasser ist ein Sammelbegriff für Schmutzwasser (durch häuslichen Gebrauch verunreinigtes Wasser) und Niederschlagswasser (dazu gehört auch Drainwasser).
Auch bei der Abwasserentsorgung handeln die Gemeinden individuell. In den größeren Gemeinden werden zentrale Abwasserentsorgungsanlagen (Kanalisationen) vorgehalten. In den Kleingemeinden oder in den Außenbereichen werden Kleinkläranlagen (Hausklärgruben) oder Klärteiche betrieben bzw. vorgehalten.
Während die Abwasserentsorgung eine hoheitliche Aufgabe ist (die Gemeinden sind zur Entsorgung verpflichtet) und somit dem öffentlichen Recht unterliegt (KAG, AO 1977, LVwG, etc.), ist die Wasserversorgung eine Selbstverwaltungsaufgabe und unterliegt in erster Linie den Bestimmungen des BGBs.
Die entsprechenden Satzungen finden Sie im Verzeichnis „Ortsrecht“ unter der jeweiligen Gemeinde.
Weitere spezielle Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Dazu klicken Sie bitte die entsprechende Überschrift an: