Informationen zu Gartenwasserzähler
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt.
Bei Verwendung eines Nebenzählers (z.Bsp. für Gartenwasser) gilt als Antrag die Mitteilung über den Einbau eines Wasserzählers. Diese sind jedoch von einem Beauftragten der jeweiligen Gemeinde abzunehmen.
Die Nebenzähler (NZ) müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen und sind daher auch nur 6 Jahr gültig. Danach müssen sie ausgewechselt werden. Die Kosten für Kauf des Zähler, Einbau und Abnahme muss der Eigentümer selbst tragen.
Daher sollte man prüfen, ob sich der Einbau eines Nebenzählers auch wirklich lohnt.
Die Anschaffungs- und Abnahmekosten belaufen sich auf durchschnittlich 110,00 €.
Bei einem Schmutzwasserpreis von ca. 3,00 € je cbm müssen während der Gültigkeit des Zählers ca. 36 cbm Wasser im Garten verbraucht werden, mithin jedes Jahr mindestens 6 cbm (6.000 l Wasser oder 600 Gießkannen voll). Erst ab dem 37-ten Kubikmeter Wasser haben Sie 3,00 € gespart. Der Großteil aller Haushalte mit Nebenzähler verbraucht deutlich weniger Wasser.
Wenn Sie für sich entschieden haben, dass sich der Einbau eines Nebenzähler für Sie lohnt, haben wir einen Leitfaden für Sie erarbeitet, den Sie hier finden…
Beispiel für einen Nebenzähler