Wahlhelfer*innen gesucht
Egal ob Europa- Bundestags- Landtags- Kommunal- oder Bürgermeisterwahl, wir sind immer auf der Suche nach engagierten Personen, die uns bei der Durchführung der Wahlen unterstützen.
Wer kann das Ehrenamt ausüben?
Wahlhelfer*in kann werden, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Wann beginnt der Einsatz als Wahlhelfer*in?
Am Wahltag sind die Wahllokale ab 8.00 Uhr geöffnet. Um vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen, trifft sich der gesamte Wahlvorstand um 7.30 Uhr. Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden am Wahltag in zwei Schichten eingeteilt. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr ist der gesamte Wahlvorstand anwesend.
Was für Aufgaben haben Wahlhelfer*innen?
• Prüfung der Wahlberechtigung
• Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
• Ausgabe der Stimmzettel
• Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
• Auszählung der abgegebenen Stimmen nach Ende der Wahlhandlung (ab 18.00 Uhr)
Erhalten Wahlhelfer*innen eine Aufwandsentschädigung?
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelfer*innen ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses ist von der Art der Wahl und der Aufgabe im Wahlvorstand abhängig.
Sie haben Lust, uns künftig bei der Durchführung der Wahlen zu unterstützen?
Dann melden Sie sich gerne per E-Mail unter wahl@amt-kellinghusen.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 04822 / 39 113 (Frau Schwager).