Herzlich willkommen beim Standesamt Kellinghusen
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Informationen zum Standesamt
Das Standesamt spielt für die Bürgerinnen und Bürger eine besondere Rolle, denn dort wird das sogenannte Personenstandsregister geführt.
Von der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall – das Standesamt begleitet Sie ein Leben lang.
Auf diesen Seiten finden Sie u. a. Informationen rund um die Themenbereiche Urkunden, Heiraten, Geburt, Namensrecht und Sterbefälle.
Sollten Sie das Gesuchte nicht finden, zögern Sie nicht und sprechen uns gerne an.Um für Ihre Angelegenheit ausreichend Zeit zu haben und längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminabsprache.
Gern reservieren wir Ihnen telefonisch einen Termin.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie für bestimmte Angelegenheiten direkt online auf dieser Homepage einen Termin mit uns buchen können.Finden Sie Ihr gewünschtes Anliegen nicht in dem Auswahlmenü bei der Online Terminvergabe, ist Ihre Thematik ggf. mit einer vorherigen persönlichen Beratung verbunden.
Rufen Sie uns diesbezüglich gerne an, dann können wir Ihre Angelegenheit persönlich besprechen und Sie erhalten einen Termin im Anschluss an das Beratungsgespräch.>> hier geht's zur Online Terminvergabe
Ansprechpartner:
Claudia Scheinpflug
Standesbeamtin
Telefon: 0 48 22 / 39 151
Fax: 0 48 22 / 39 70 151
E-Mail: claudia.scheinpflug@amt-kellinghusen.deNadine Ott
Standesbeamtin
Telefon: 0 48 22 / 39 150
Fax: 0 48 22 / 39 70 150
E-Mail: nadine.ott@amt-kellinghusen.de -
Aktuelles im Standesamt
Haben Sie einen Wunschtermin für Ihre Eheschließung gefunden? Dann rufen Sie uns gerne für eine Reservierung und ein Vorgespräch an.
Die neuen Termine für die Eheschließungswochenenden für das Jahr 2025 stehen online zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Reservierungen für Wochenendtermine 2025 ab Donnerstag, den 05.09.2024 entgegengenommen werden. Rufen Sie uns diesbezüglich auch gerne an.Trauungen an unseren Eheschließungswochenenden für das Jahr 2025
Wir bieten zusätzlich folgende Tage für Eheschließungen an unseren Eheschließungswochenenden an:
Freitag 14.02.2025 bis 16:00 Uhr Samstag 15.02.2025 08.00 – 12.00 Uhr Freitag 04.04.2025 bis 16:00 Uhr Samstag 05.04.2025 08.00 – 12.00 Uhr Freitag 18.07.2025 bis 16:00 Uhr Samstag 19.07.2025 08.00 – 12.00 Uhr Freitag 01.08.2025 bis 16:00 Uhr Samstag 02.08.2025 08.00 – 12.00 Uhr Freitag 28.11.2025 bis 16:00 Uhr Samstag 29.11.2025 08.00 – 12.00 Uhr Hinweis!
Die neuen Wochenendtermine für das Jahr 2025 sind ab Donnerstag, dem 05.09.2024 telefonisch reservierbar (0 48 22 / 39 151). -
Informationen zu Ihrer Eheschließung
Liebes Brautpaar, liebe Leserinnen und Leser,
Sie trauen sich? Gut, dann trauen wir Sie.
Zu Ihrem besonderen Anlass einer Eheschließung steht Ihnen das Team vom Standesamt Kellinghusen gern zur Verfügung.
Sie haben die Wahl, ob Sie sich in Gegenwart von Trauzeugen, im kleinen Kreis oder vor vielen Gästen trauen lassen möchten. Wir bieten Ihnen dazu unsere stimmungsvollen Trauzimmer an.
Bitte beachten Sie auch unsere Sondertermine für Trauungen am Wochenende (siehe Aktuelles im Standesamt)Kann ich meinen Wunschtermin reservieren?
Terminreservierungen nehmen wir gern im Voraus entgegen. Möchten Sie einen Termin zur Eheschließung im Folgejahr reservieren? Dies ist kein Problem und immer telefonisch ab dem ersten Donnerstag im Juli des Vorjahres möglich. Rufen Sie uns diesbezüglich gerne an.
Eine verbindliche Bestätigung des Termins erhalten Sie jedoch erst, wenn Ihre notwendigen im Rahmen der Anmeldung Ihrer Eheschließung (früher "Aufgebot") durch das Standesamt geprüft wurden.
Die dazu vorgesehene Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin beim Standesamt des Wohnsitzes erfolgen. Dabei ist es egal, ob dies Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.
Wenn Sie in unserem Amtsbezirk einen Wohnsitz haben, sprechen Sie uns gerne rechtzeitig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung an.
Bei der Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbeteiligung sind Besonderheiten zu beachten und je nach Heimatland ggf. weitere Genehmigungsverfahren erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesen Fällen einen Termin erst vergeben/reservieren können, wenn die Voraussetzungen der Ehefähigkeit nach abgeschossener Prüfung erfüllt sind.Mit Ihrer Trauung sind auch ein paar Formalitäten verbunden:
Das Gesetz sieht vor, dass Sie die Anmeldung Ihrer Eheschließung gemeinsam und persönlich beim Standesamt vornehmen. Wir bitten hierfür um vorherige Terminabsprache.
Für den Ausnahmefall, dass Sie beide nicht persönlich zum Standesamt kommen können, ist eine Bevollmächtigung der Partnerin/des Partners möglich. Den Vordruck, sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie hier.
Wichtig ist, dass der Vollmachtgeber zusätzlich auch das Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung unterzeichnet und der Vollmacht beifügt. Außerdem ist wichtig, dass zur Anmeldung Ihrer Eheschließung auch das Ausweisdokument des Verlobten/der Verlobten vorgelegt wird, bzw. falls der Ausweis unentbehrlich ist für die Zeit der Anmeldung, genügt zunächst eine Fotokopie davon.
Sofern zum Merkblatt Fragen bestehen, können diese gern auch telefonisch mit uns geklärt werden.
Wenn Sie nicht in unserem Standesamtsbezirk wohnen, wenden Sie sich für die Anmeldung an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Die geprüften Unterlagen werden von dort an uns weitergleitet. Anschließend bitten wir Sie um eine Terminabsprache für das gemeinsame Traugespräch.Welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?
Welche Unterlagen zur Prüfung Ihrer Ehefähigkeit benötigt werden hängt immer vom Einzelfall ab.
Sind Sie beide volljährig, noch niemals verheiratet gewesen, in keiner eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft gewesen, und beide deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (beinhaltet Angaben über Vor- und Familiennamen, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Konfession). Sie erhalten die Meldebescheinigung bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Sollten Sie im Amt Kellinghusen wohnhaft sein, beantragen wir die Bescheinigung intern für Sie.
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (dies ist keine Geburts-oder Abstammungsurkunde und ist bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes erhältlich)
- haben Sie gemeinsame Kinder, so bringen Sie bitte deren Geburtsurkunden mit. Sollte der Vater nicht in der Geburtsurkunde enthalten sein, so benötigen wir auch die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft. Für den Fall, dass Sie bereits eine Sorgeerklärung abgegeben haben, so bringen Sie bitte auch hierüber einen Nachweis mit.
In folgenden Fällen empfehlen wir eine persönliche Beratung:
- Einer der Eheschließenden war schon ein- oder mehrmals verheiratet und/oder lebte in eingetragener (gleichgeschlechtlicher) Lebenspartnerschaft
- Einer der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Einer der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
- Einer der Eheschließenden ist Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling etc.
- Einer der Eheschließenden ist Vertriebener oder Spätaussiedler
- Einer der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung entsprechende Gebühren fällig werden. Für Trauungen außerhalb der Öffnungszeit wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Gebühren sind im Standesamt an dem Termin der Anmeldung zu entrichten (bar/EC). Über die Höhe der Gebühren informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Liebes Brautpaar, wir weisen darauf hin, das Ton- und Videoaufnahmen im Standesamt, insbesondere während der Zeremonie nicht gestattet sind. Bitte weisen Sie auch Ihre Gesellschaft darauf hin. Bitte beachten Sie, dass jegliche Veröffentlichungen, auch auszugsweise untersagt sind. Bei Zuwiderhandlungen sind wir gezwungen, dies zu ahnden.
Möchten Sie noch Fragen klären? Zögern Sie nicht und sprechen uns gerne an.Wir freuen uns auf Sie,
Ihr Team vom Standesamt Kellinghusen -
Unsere Trauzimmer
Trauzimmer Hauptstraße 14 in Kellinghusen
Das Trauzimmer in der Hauptstraße 14 in Kellinghusen bietet Ihnen ein hell beleuchtetes sowie elegant eingerichtetes Trauzimmer, welches in einer ruhigen Umgebung gelegen ist.
Der Zugang ist barrierefrei möglich, da sich das Trauzimmer im oberen Eingangsgeschoss des Amtsgebäudes befindet. Zudem ist ein Fahrstuhl im Hause vorhanden.
Das Trauzimmer bietet Ihnen und Ihrer Gesellschaft Platz für 25 Personen.
Kommen Sie gerne unter vorheriger Terminabsprache vorbei, um sich das moderne Trauzimmer anzuschauen.
Trauzimmer in Hohenlockstedt:
Das stilvoll elegante Trauzimmer befindet sich im Erdgeschoss des historischen Rathauses in Hohenlockstedt und ist barrierefrei erreichbar. Durch den lichtdurchfluteten Wintergarten, welcher an das Trauzimmer grenzt, verfügt es über einen eigenen Eingang. Inmitten eines schönen Parks gelegen.
Geeignet ist dieser Raum für eine Gesellschaft von 19 Personen.
Das Alte Pastorat zu Stellau in Wrist:
Eine feierliche Zeremonie gibt es im Alten Pastorat zu Stellau in Wrist. Nur wenige Schritte von der Feldsteinkirche entfernt, befindet sich das im Jahre 1706 erbaute Pastorat zu Stellau in Wrist. Das Fachhallenhaus mit Reetdach wirkt durch sein besonderes Ambiente sehr gemütlich und bietet Platz für große Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 100 Personen.
Der Zugang ist barrierefrei möglich.
Bitte beachten Sie, dass für die Trauung im Alten Pastorat zu Stellau Sondergebühren erhoben werden.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit der Pastoratsverwaltung, Herrn Stüben in Verbindung (Tel: 04822 / 5344)
Wichtig:
Halten Sie jedoch vor der dortigen Terminvereinbarung Rücksprache mit uns, um zu erfahren, ob sich Ihr Wunschtermin mit der Gesamtplanung des Standesamtes vereinbaren lässt. -
Informationen zur Anforderung von Urkunden und Bescheinigungen
Wichtige Hinweise für die Beantragung einer Personenstandsurkunde beim Standesamt Kellinghusen
Zuständig für die Ausstellung einer Urkunde/ Abschrift vom Register ist das Standesamt des Ereignisortes (Geburts-, Heirats-, LP- oder Sterbeort).
Folgende deutsche oder internationale Personenstandsurkunden können Sie bei uns erhalten:- Geburtsurkunden (der letzten 110 Jahre)
- Eheurkunden (der letzten 80 Jahre)
- Sterbeurkunden (der letzten 30 Jahre)
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus allen o. g. Personenstandsregistern
Sollten Sie Auskünfte zu Personenstandsangelegenheiten benötigen, welche in früheren Zeiten beurkundet wurden, können Sie sich ebenfalls an uns wenden, da wir diese Personenstandsbücher in unserem Archiv führen (siehe Informationen zu Archivgut).
Für Personenstandsfälle, die vor dem 01.10.1874 eingetreten sind, erhalten Sie Auskünfte aus den Kirchenbüchern. Die Kirchenbücher werden nicht beim Standesamt geführt, sondern bei der jeweiligen Kirchengemeinde.Wer kann Urkunden erhalten?
- Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (Großeltern, Eltern, Kinder etc.)
- Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (ein rechtliches Interesse hat nur derjenige, dessen Rechtsbereich davon berührt wird, dass eine Person einen bestimmten Personenstand hat oder nicht hat oder dass ein sonstiger in das Personenstandsbuch einzutragender Umstand vorliegt oder nicht vorliegt. Hierbei kann es sich z.B. um Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide handeln.)
- Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
- Behörden und Gerichte, wenn die Urkunden für die Erfüllung der in Ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich sind und sie den Zweck angeben.
Die Urkunden können Sie folgendermaßen beantragen:
- schriftlich
- persönlich
Bei der Ausstellung von Urkunden/ Abschriften sind besondere Datenschutzbestimmungen zu beachten und die Ausgabe von Urkunden erfolgt erst nach Prüfung der Berechtigung.
Um Ihre persönlichen Daten zu schützen, beachten Sie bitte, dass wir in allen Fällen um den Nachweis Ihrer Identität bitten.Beim Standesamt Kellinghusen können Sie Ihre gewünschten Urkunden oder Bescheinigungen direkt online über standesamt@amt-kellinghusen.de anfordern. Verwenden Sie hierfür gerne unseren Vordruck. Diesen und weitere Hinweise finden Sie weiter unten auf dieser Seite in der Rubrik "Informationen zur Anforderung von Urkunden".
Bitte vermeinden Sie dringend die Anforderung über Drittanbieter,
wie www.standesamt24.de und ähnliche.Möchten Sie die Urkunde schriftlich beantragen?
Bei schriftlicher Anforderung benötigen wir zu dem Antrag eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes und ggf. die Berechtigungsgrundlage/Verwandtschaftsnachweis.
Nach Ausstellung der Urkunde(n) erhalten Sie eine Rechnung, mit der Bitte, diese zu begleichen.
Benutzen Sie gerne das Formular Antrag auf Ausstellung einer PersonenstandsurkundeMöchten Sie die Urkunde persönlich abholen?
Dies können Sie gerne innerhalb der Öffnungszeiten oder unter vorheriger Terminabsprache erledigen. Bringen Sie dafür bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Sollten Sie Ihr rechtliches Interesse (Berechtigungsgrundlage) nachweisen müssen, so legen Sie bitte entsprechende Dokumente, die zur Vorlage der Urkunde auffordern, vor.
Als Angehöriger weisen Sie bitte Ihr Verwandtschaftsverhältnis durch entsprechende Urkunden nach.
Sollte eine andere Person die Urkunde für Sie beantragen oder abholen, so geben Sie ihr bitte zusätzlich zu der Fotokopie Ihres Identitätsnachweises eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mit.Entrichtung der Gebühren:
Bei persönlicher Vorsprache ist die Gebühr direkt beim Standesamt zu entrichten (bar/EC).
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 15,00 €.
Die Gebühr halbiert sich für ein zweites und jedes weitere Stück des gleichen Eintrags, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird.Sind Sie sich nicht sicher?
Zur Prüfung, ob die gewünschte Urkunde von Standesamt Kellinghusen ausgestellt werden kann und ob ggf. noch weitere Angaben/ Nachweise zur Berechtigung erforderlich sind, wird eine telefonische Absprache empfohlen.
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Informationen zu Archivgut
Benötigen Sie eine Auskunft aus einem Personenstandseintrag, welcher bereits Archivgut ist?
An dieser Stelle finden Sie wichtige Hinweise hierzu:
Am 01. Oktober 1874 trat in Preußen das „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung“ in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt waren nicht mehr die Kirchen mit den Kirchenbüchern für die öffentliche Registrierung des Personenstands zuständig sondern dies wurde als öffentliche Aufgabe formuliert.
Heute können historische Personenstandsunterlagen zentrale Dokumente für die Familienforschung und Erbenermittlung sein.
Die Personenstandsbücher sind in drei Arten unterteilt und zwar unterscheidet man zwischen Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. Das Personenstandsrecht bestimmt, dass nach genau festgelegten Fristen die Personenstandsbücher an das Archiv abgegeben werden und zur Einsichtnahme nach Archivrecht zur Verfügung stehen.Sie erhalten bei uns Archivauskünfte aus folgenden Personenstandsbüchern:
- Geburtenbücher, die älter sind als 110 Jahre
- Heiratsbücher, die älter sind als 80 Jahre
- Sterbebücher, die älter sind als 30 Jahre
Auskünfte und Ablichtungen nach den archivrechtlichen Vorschriften richten sich nach der Benutzungs- und Entgeltordnung des Amtes Kellinghusen.
Benutzen Sie bitte hierfür das Formular Benutzungsantrag für das Archiv des Amtes Kellinghusen.
Sofern Sie Einträge suchen, formulieren Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich mit allen wichtigen Details und Informationen. Richten Sie Ihre Anfrage bitte an das:
Standesamt Kellinghusen
Hauptstr. 14
25548 Kellinghusen