Sprungziele

Wärmewende

Hintergrund

In Hinblick auf die Klimaschutzziele ist die nachhaltige Transformation des Wärmesektors mit starker Verminderung der Emissionen anzustreben. Die größten Einflussfaktoren sind dabei das Heizen und warmes Wasser. Zusammen haben sie einen Anteil von etwa 85 % am häuslichen Energieverbrauch.
 Zusätzlich wird durch die gesetzlich geregelte Erhöhung der CO2-Bepreisung die Nutzung fossiler Energieträger voraussichtlich zunehmend teurer. Seit 2021 steigt der CO2-Preis und liegt aktuell bei 55 Euro/Tonne. Ab 2027 greift ein EU-weiter Emissions­handel. Angenommen wird eine weitere Preissteigerung. Hinzu kommt, dass die Nutzungsgebühren für die Gasnetze immer teurer werden, je weniger Menschen einen Gasanschluss benötigen. Annahmen gehen von weiteren Kostensteigerungen aus. Der Gesetzgeber hat also das Potenzial zur Reduktion der Energieverbräuche im Wärmesektor erkannt und möchte einerseits durch höhere Preise bei fossilen Energien sowie schärfere Vorgaben zum Anteil der Erneuerbaren Energien dagegen wirken.

Rechtliches

Die Aufstellung einer Kommunalen Wärmeplanung wird durch Gesetze auf Bundesebene (Wärmeplanungsgesetz, Gebäudeenergiegesetz) sowie Landesebene (Energiewende- und Klimaschutzgesetz) gefordert.
Relevant für Verbraucherinnen und Verbraucher sind in diesem Zusammenhang die in den Gesetzen geregelten Verbindlichkeiten im Bereich der Gebäudeenergie. Folgende Grafiken sollen dazu einen Überblick geben.

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