Förderstiftung des Kreises Steinburg
Die Förderstiftung des Kreises Steinburg wurde am 18.07.2011 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als rechtsfähige kommunale Stiftung anerkannt. Es besteht die Möglichkeit, Mittel aus der Stiftung zur Förderung der Jugend-, Familien-, Bildungs- und Erziehungs- sowie der Kulturarbeit zu Gunsten der Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Kreises Steinburg erhalten zu können.
Antragsteller bzw. Empfänger von Fördermitteln können grundsätzlich nur juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts sein, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO) tätig sind und mit dem zur Förderung beantragten Vorhaben gemeinnützige Ziele im Kreis Steinburg verfolgen. Die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf der Homepage des Kreises Steinburg unter folgendem Link: