Informationen zur Geflügelpest
Dringende Bitte an die Bevölkerung: „Bitte fassen Sie keine krank wirkenden oder bereits verendeten Wildvögel an".
Sollten Ihnen Tiere oder Kadaver auffallen, rufen Sie bitte das Kreisveterinäramt unter der Telefonnummer 04821-69447 oder setzen Sie sich mit dem örtlichen Ordnungsamt des Amtes Kellinghusen unter der Telefonnummer 04822/ 39-142 oder -140 in Verbindung.
Vielen Dank!
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- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel und anderer in Gefangenschaft gehaltener Vögel sowie zum Verbot von Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aus der tierseuchenrechtlichen Allge-meinverfügung vom 7. Dezember 2021 (Bekanntmachung Nr. 164/2021 zum Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg)
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Einrichtung einer Sperrzone und Anordnungen zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI/Geflügelpest) in einem Teilgebiet des Kreises Steinburg vom 3. September 2025 (Bekanntmachung Nr. 66/2025 zum Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg)