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Was ist eine Kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung stellt ein Szenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 dar. Es werden Möglichkeiten zur klimaneutralen Wärmeerzeugung untersucht und erforderliche Umsetzungsschritte in einem Maßnahmenplan vorgestellt. 

Hintergrund
Die Hälfte des Endenergieverbrauchs im Jahr 2023 in Deutschland entfiel auf den Sektor Wärme- und Kälteenergie (Quell: Grafiken - Agentur für Erneuerbare Energien). Die hohen Treibhausgasemissionen im Wärmesektor gehen durch die überwiegende Nutzung fossiler Brennstoffe direkt mit dem Endenergieverbrauch einher. Der Wärmebereich besteht dabei zu einem Großteil aus Raumwärme – also Wärme, die für die Beheizung unserer Gebäude benötigt wird. Diese wird immer noch hauptsächlich aus der Verbrennung von Erdgas (50 %) und Heizöl (25 %) erzeugt (Quelle: BMWE Newsletter Energiewende | Heizenergie für ein warmes Zuhause). Um die Wärmewende zu schaffen, ist somit eine Transformation der Wärmequellen wichtig. Die kommunale Wärmeplanung (KWP) setzt hier auf planerischer Ebene an, indem sie Wege für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 in Schleswig-Holstein aufzeigt und Zukunftsstrategien zu entwickelt.

Regional und saisonal Wärmeenergie erzeugen 
Die Nutzung von lokalen Wärmeerzeugungslösungen ist deshalb entscheidend, weil Wärme anders als Strom über weite Strecken nur mit hohen Verlusten transportiert werden kann. Die Deckung des künftigen Wärmebedarfs muss dabei mit erneuerbaren Energien erfolgen. Hier kommt die KWP ins Spiel, da diese zentrale Lösungen für einzelne Versorgungsgebiete ausarbeitet. Ist Fernwärme die effizienteste Lösung für ein Versorgungsgebiet, müssen Erzeugungsanlagen für dieses Netz geplant werden. Zur Verfügung stehen dabei Technologien wie Großwärmepumpen, für die als Wärmequellen neben Abwärme, Wärme aus dem Erdreich oder Grundwasser auch Wärme aus Seen und Flüssen infrage kommen kann. Auch Biogas-Kessel oder Geothermie sind Möglichkeiten.

Rechtlicher Hintergrund
Die Aufstellung einer Kommunalen Wärmeplanung wird durch Gesetze auf Bundesebene (Wärmeplanungsgesetz, Gebäudeenergiegesetz) sowie Landesebene (Energiewende- und Klimaschutzgesetz) gefordert. Auf Bundesebene wurden mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ebenfalls rechtliche Grundlagen für das Fortschreiten der Energiewende im Wärmesektor geschaffen. Das WPG ist planungsrechtlich relevant (z. B. Verpflichtung zur Aufstellung von Wärmeplänen) und das GEG ordnungsrechtlich (z. B. Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Wärmeerzeugung).

Hinweise: Wichtig ist, dass der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren Rechte und Pflichten begründet. Zudem wird, anders als es des Öfteren zu lesen ist, durch den Beschluss des Wärme- und Kälteplans nicht vorzeitig die Pflicht zur Erzeugung von 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach § 71 Gebäudeenergiegesetz ausgelöst. Bereits bestehende Vorgaben (z. B. § 16 EWKG in der Fassung von März 2025 und § 71 Abs. 9 bis 11 GEG) zum Heizungstausch sind aber generell zu beachten. Dabei soll der KWP als Planungsinstrument Grundlage für weitere spezifischere Planungen in den kommenden Jahren sein. Die Ziele des KWP sollen zukünftig bei planerischen und baulichen Aktivitäten berücksichtigt werden.

Beteiligen Sie sich! 
Die Kommunale Wärmeplanung ist in großen Teilen ein planerischer Prozess, der seitens der Städte und Gemeinden gemeinsam mit Ingenieurbüros gestaltet und ausgearbeitet wird. In diesem Prozess werden Sie als Bürger:innen auf verschiedene Weise eingebunden. Dabei geht es vor allem um die frühzeitige Information und den Dialog miteinander. Ihre Perspektiven sind wichtig für ein Gelingen der Wärmewende. Von daher: Schauen Sie nach Veranstaltungen in Ihrer Stadt oder Gemeinde und bringen Sie sich bei Gelegenheit ein!

Wie ist der Stand in den Gemeinden?

Als Unterzentrum war die Stadt Kellinghusen durch § 7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein in der Fassung von Dezember 2021 aufgefordert, einen Wärmeplan bis Ende 2027 aufzustellen und diesen in bestimmten Zeitabständen fortzuschreiben. Der Wärmeplan wurde am 16.10.2025 auf der Ratsversammlung der Stadt beschlossen. Darüber hinaus haben die Gemeinden Hohenlockstedt (Beschluss am 22.01.2025) und Brokstedt (Beschluss am 09.04.2025) ebenfalls freiwillig einen Wärmeplan aufgestellt. Die Wärmepäne stehen unten zum Download bereit.