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Amt Kellinghusen

Bürgerentscheid Brokstedt

zur Fragestellung 

„Sind Sie dafür, dass die Beschlüsse der Gemeindevertretung Brokstedt vom 25. Februar 2026 (Tagesordnungspunkte 15 und 17) aufgehoben werden, die Planungen für das Gebiet damit eingestellt werden?"

 

Der Termin des Bürgerentscheids wird am 17.08.2026 von der Gemeindevertretung beraten und beschlossen. 

 

Hintergrund

Die Gemeindevertretung Brosktedt hat in ihrer Sitzung am 25.02.2026 den Beschluss zur Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 BauGB sowie den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ gefasst. Ziel ist die Prüfung, ob auf einer Fläche nördlich der Gemeindegrenze zu Armstedt, westlich der Gemeindegrenze zu Borstel und südöstlich der Ortslage Brokstedt eine Sonderbaufläche „Windenergie“ ausgewiesen werden kann. 

Mit der Gemeindeöffnungsklausel eröffnet sich für die Gemeinde die Möglichkeit, im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens über die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ zu entscheiden und die Planung aktiv zu steuern.

Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Über die endgültige Ausweisung einer Sonderbaufläche ist damit noch keine Entscheidung getroffen.

Im Anschluss erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Hierbei sind Stellungnahmen eingegangen. Die weitere Bearbeitung, Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen würde in einem fortgeführten Bauleitplanverfahren erfolgen und bei der weiteren Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Mit dem am 19.05.2026 von den Vertretern der „Initiative für Brokstedt“ eingereichten Bürgerbegehren wird die Aufhebung der unter den zwei genannten Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse und damit die Einstellung der Planungen für das Gebiet begehrt.

Auf ihrer Sitzung am 25.06.2026 hat die Gemeindevertretung beschlossen, an ihrer Beschlussfassung vom 25.02.2026 festzuhalten.

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit Bescheid vom 10.07.2026 (eingegangen am 20.07.2026) festgestellt.

Die Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative erhalten auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.08.2026 Gelegenheit, ihren Antrag zu erläutern.

Außerdem wird die Gemeindevertretung ihre Standpunkte und Begründungen zum Bürgerbegehren auf der für den 17.08.2026 geplanten Sitzungen beraten und beschließen und entscheidet über den Termin des Bürgerentscheids. 

Die Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung wird entsprechend der Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde Brokstedt (§ 10) im Internet auf der Seite des Amtes Kellinghusen www.amt-kellinghusen.de bekannt gemacht. Unter „Bürgerinformationssystem“ wird die Einladung einschließlich öffentlicher Sitzungsunterlagen bereitgestellt.

 

Hinweis:

Am 23.07.2026 um 19 Uhr findet eine öffentliche Einwohnerversammlung im Bürgerhaus Brokstedt statt. Dort wird über den geplanten Bürgerentscheid informiert. Vertreter*innen der Bürgerinitiative, des Vorhabenträgers sowie der Gemeinde und der Amtsverwaltung erhalten Gelegenheit ihre jeweiligen Standpunkte darzustellen. Einwohner*innen haben ausdrücklich die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Verfahrensablauf

Datum

Ergebnis

25.02.2026

Beschluss über die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel (§ 245e Abs. 5 BauGB)

sowie

Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ 

(TOP 16 und 17 der GV vom 25.02.2026)

21.04.2026 bis 26.05.2026Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Schreiben vom 19.05.2026, eingegangen am 21.05.2026Einreichung des Bürgerbegehrens 
25.06.2026Entscheidung der Gemeindevertretung über das Festhalten an der Beschlusslage vom 25.02.2026
Schreiben vom 10.07.2026, eingegangen am 20.07.2026Entscheidung der Kommunalaufsicht über die  Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 
23.07.2026Einwohnerversammlung 
17.08.2026Sitzung der Gemeindevertretung 

 

 

Bekanntmachungen und Informationen