Bürgerentscheid Brokstedt
zur Fragestellung
„Sind Sie dafür, dass die Beschlüsse der Gemeindevertretung Brokstedt vom 25. Februar 2026 (Tagesordnungspunkte 15 und 17) aufgehoben werden, die Planungen für das Gebiet damit eingestellt werden?"
Der Termin des Bürgerentscheids wird am 17.08.2026 von der Gemeindevertretung beraten und beschlossen.
Hintergrund
Die Gemeindevertretung Brosktedt hat in ihrer Sitzung am 25.02.2026 den Beschluss zur Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 BauGB sowie den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ gefasst. Ziel ist die Prüfung, ob auf einer Fläche nördlich der Gemeindegrenze zu Armstedt, westlich der Gemeindegrenze zu Borstel und südöstlich der Ortslage Brokstedt eine Sonderbaufläche „Windenergie“ ausgewiesen werden kann.
Mit der Gemeindeöffnungsklausel eröffnet sich für die Gemeinde die Möglichkeit, im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens über die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ zu entscheiden und die Planung aktiv zu steuern.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Über die endgültige Ausweisung einer Sonderbaufläche ist damit noch keine Entscheidung getroffen.
Im Anschluss erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Hierbei sind Stellungnahmen eingegangen. Die weitere Bearbeitung, Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen würde in einem fortgeführten Bauleitplanverfahren erfolgen und bei der weiteren Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Mit dem am 19.05.2026 von den Vertretern der „Initiative für Brokstedt“ eingereichten Bürgerbegehren wird die Aufhebung der unter den zwei genannten Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse und damit die Einstellung der Planungen für das Gebiet begehrt.
Auf ihrer Sitzung am 25.06.2026 hat die Gemeindevertretung beschlossen, an ihrer Beschlussfassung vom 25.02.2026 festzuhalten.
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit Bescheid vom 10.07.2026 (eingegangen am 20.07.2026) festgestellt.
Die Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative erhalten auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.08.2026 Gelegenheit, ihren Antrag zu erläutern.
Außerdem wird die Gemeindevertretung ihre Standpunkte und Begründungen zum Bürgerbegehren auf der für den 17.08.2026 geplanten Sitzungen beraten und beschließen und entscheidet über den Termin des Bürgerentscheids.
Die Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung wird entsprechend der Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde Brokstedt (§ 10) im Internet auf der Seite des Amtes Kellinghusen www.amt-kellinghusen.de bekannt gemacht. Unter „Bürgerinformationssystem“ wird die Einladung einschließlich öffentlicher Sitzungsunterlagen bereitgestellt.
Hinweis:
Am 23.07.2026 um 19 Uhr findet eine öffentliche Einwohnerversammlung im Bürgerhaus Brokstedt statt. Dort wird über den geplanten Bürgerentscheid informiert. Vertreter*innen der Bürgerinitiative, des Vorhabenträgers sowie der Gemeinde und der Amtsverwaltung erhalten Gelegenheit ihre jeweiligen Standpunkte darzustellen. Einwohner*innen haben ausdrücklich die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Verfahrensablauf
Datum | Ergebnis |
| 25.02.2026 | Beschluss über die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel (§ 245e Abs. 5 BauGB) sowie Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ (TOP 16 und 17 der GV vom 25.02.2026) |
| 21.04.2026 bis 26.05.2026 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden |
| Schreiben vom 19.05.2026, eingegangen am 21.05.2026 | Einreichung des Bürgerbegehrens |
| 25.06.2026 | Entscheidung der Gemeindevertretung über das Festhalten an der Beschlusslage vom 25.02.2026 |
| Schreiben vom 10.07.2026, eingegangen am 20.07.2026 | Entscheidung der Kommunalaufsicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens |
| 23.07.2026 | Einwohnerversammlung |
| 17.08.2026 | Sitzung der Gemeindevertretung |
Bekanntmachungen und Informationen
- Vorlage Nr. Brok/004/2026 – Windenergie in der Gemeinde Brokstedt;
hier: Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Potenzialflächen in der Gemeinde - Protokollauszug zur Vorlage Brok/004/2026
- Vorlage Nr. Brok/009/2026 – Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans zum Thema „Windenergie“ für die Potenzialfläche PR3 SEG 063 der Gemeinde Brokstedt;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Protokollauszug zur Vorlage Brok/009/2026
- Vorlage Nr. Brok/031/2026 – Bürgerbegehren gem. § 16g Gemeideordnung (GO) - Stellungnahme der Gemeinde
- Protokollauszug zur Vorlage Brok/031/2026
- Amtliche Bekanntmachung Nr. 114/2026 – Einwohnerversammlung am 23.07.2026 der Gemeinde Brokstedt