Sprungziele

Wir brauchen Ihre Hilfe!

Werden Sie Wahlhelfer*in bei der Bundestagswahl 2025

 

Was für Aufgaben haben Wahlhelfer*innen?

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Feststellung des Wahlergebnisses

Als Wahlhelfer*in müssen Sie am Wahltag nicht während der gesamten Wahlhandlung (08.00 – 18.00 Uhr) im Wahlraum anwesend sein. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Wahlhelfer*innen in zwei Schichten eingeteilt, sodass Sie entweder die Früh- oder Spätschicht (jeweils ca. 5 Stunden) übernehmen. Zum Auszählen der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer*innen anwesend sein.

 

Wer kann Wahlhelfer*in werden?

Als Wahlhelfer*innen dürfen alle Personen mitwirken, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Ihr Einsatz wird belohnt:

Sie erhalten je nach Funktion im Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € (Beisitzer*innen) bzw. 60,00 € (Funktionsträger*innen).

 

Fragen?

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822 / 39 113 oder per E-Mail an wahl@amt-kellinghusen.de.

 

Um sich direkt als Wahlhelfer*in für die Bundestagswahl 2025 anzumelden, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular (hier klicken).

 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

 

Wahlhelfer Bundestagswahl 2025

Alle Daten korrekt?

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Wahlhelfer Bundestagswahl 2025

Wir brauchen Ihre Hilfe!

Werden Sie Wahlhelfer*in bei der Bundestagswahl 2025

 

Was für Aufgaben haben Wahlhelfer*innen?

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Feststellung des Wahlergebnisses

Als Wahlhelfer*in müssen Sie am Wahltag nicht während der gesamten Wahlhandlung (08.00 – 18.00 Uhr) im Wahlraum anwesend sein. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Wahlhelfer*innen in zwei Schichten eingeteilt, sodass Sie entweder die Früh- oder Spätschicht (jeweils ca. 5 Stunden) übernehmen. Zum Auszählen der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer*innen anwesend sein.

 

Wer kann Wahlhelfer*in werden?

Als Wahlhelfer*innen dürfen alle Personen mitwirken, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Ihr Einsatz wird belohnt:

Sie erhalten je nach Funktion im Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € (Beisitzer*innen) bzw. 60,00 € (Funktionsträger*innen).

 

Fragen?

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822 / 39 113 oder per E-Mail an wahl@amt-kellinghusen.de.

 

Um sich direkt als Wahlhelfer*in für die Bundestagswahl 2025 anzumelden, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular (hier klicken).

 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.