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Wir brauchen Ihre Hilfe!

Werden Sie Wahlhelfer*in bei der Bundestagswahl 2025

Was für Aufgaben haben Wahlhelfer*innen?

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Feststellung des Wahlergebnisses

 

Als Wahlhelfer*in müssen Sie am Wahltag nicht während der gesamten Wahlhandlung (08.00 – 18.00 Uhr) im Wahlraum anwesend sein. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Wahlhelfer*innen in zwei Schichten eingeteilt, sodass Sie entweder die Früh- oder Spätschicht (jeweils ca. 5 Stunden) übernehmen. Zum Auszählen der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer*innen anwesend sein.

 

Wer kann Wahlhelfer*in werden?

Als Wahlhelfer*innen dürfen alle Personen mitwirken, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Ihr Einsatz wird belohnt:

Sie erhalten je nach Funktion im Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € (Beisitzer*innen) bzw. 60,00 € (Funktionsträger*innen).

 

Fragen?

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822 / 39 113 oder per E-Mail an wahl@amt-kellinghusen.de.

 

Um sich direkt als Wahlhelfer*in für die Bundestagswahl 2025 anzumelden, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular (hier klicken).

 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Wahlhelfer Bundestagswahl 2025

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  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
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