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Die Geschwisterermäßigung ganz einfach und bequem digital beantragen

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson oder der Schule betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder durch die Kindertagespflege oder Schule betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen. Die Ermäßigung kann nur für Kinder gestellt werden, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Sie können den Erst- oder Folgeantrag auf Geschwisterermäßigung (nicht für die Ermäßigung aufgrund des Haushaltseinkommens) nun auch ganz bequem direkt von Ihrem Smartphone oder Ihrem Computer aus beantragen. 

Um den Antrag für die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung online stellen zu können, müssen Sie sich einmalig ein Servicekonto anlegen. Mit dem Servicekonto können Sie zukünftig auch weitere Onlinedienste bei Ihrer Amts- oder Kreisverwaltung beantragen. 

Hier geht es zum Onlinedienst, einfach klicken und online beantragen!