Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau und den Betrieb der 110-kv-Leitung zwischen den Umspannwerken Hardebek und Kellinghusen/Nord
Die Vorhabenträgerinnen, die TenneT TSO GmbH und die Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH, haben beim Amt für Planfeststellung Energie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein für das Bauvorhaben „Neubau und Betrieb der 380-/110-kV-Freileitung Hochwöhrden – Pöschendorf“ einen Antrag auf Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz gestellt.
Das Amt für Planfeststellung Energie ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Aufgrund des engen Zusammenhangs der beiden Vorhaben, die weit überwiegend auf einem gemeinsamen Gestänge geführt werden sollen, ist trotz des Vorliegens zweier selbstständiger Vorhaben eine Entscheidung nur in einem einheitlichen Verfahren möglich. Es findet daher ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren statt. Die Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.
Das Amt für Planfeststellung Energie führt die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a Energiewirtschaftsgesetz durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Die Planunterlagen zu diesem Vorhaben können auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/afpe unter dem Vorhabennamen „Hochwöhrden – Pöschendorf“ abgerufen werden.
Die Auslegung der Planunterlagen durch Veröffentlichung im Internet erfolgt vom 05.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026.
Personen, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, können bis einschließlich 21.04.2026 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
Nähere Informationen können der beigefügten Bekanntmachung entnommen werden.