Sprungziele

Ortsrecht des Amtes und der Gemeinden

Die Erfüllung der umfangreichen kommunalen Aufgaben in einer Gemeinde erfordert eine Vielzahl von Regelungen im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Gemeinde.

Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt, daß den Gemeinden das Recht gewährleistet ist, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. §4 Abs. 1 der Gemeindeordnung ermächtigt generell die Gemeinden, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln.

Satzungen, sowie das Ortsrecht allgemein, haben die gleiche Verbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden wie Landes- und Bundesrecht.

Schulverband Kellinghusen

    Benutzungsordnung Sportplatz Danziger Strasse
    Benutzungsordnung Sportplatz Stechelsweg
    Benutzungsordnung Schulräume
    Benutzungsordnung Turn- und Sporthallen
    Entgeltordnung Turn- und Sporthallen
    Entschädigungssatzung
    Geschäftsordnung (1. Änderung)
    Haushaltssatzung 2024
    OGS Kellinghusen - Entgeltordnung
    OGS Kellinghusen - Richtlinie für die Teilnahme an den Angeboten