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Ortsrecht des Amtes und der Gemeinden

Die Erfüllung der umfangreichen kommunalen Aufgaben in einer Gemeinde erfordert eine Vielzahl von Regelungen im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Gemeinde.

Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt, daß den Gemeinden das Recht gewährleistet ist, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. §4 Abs. 1 der Gemeindeordnung ermächtigt generell die Gemeinden, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln.

Satzungen, sowie das Ortsrecht allgemein, haben die gleiche Verbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden wie Landes- und Bundesrecht.

Hohenlockstedt

    Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter
    Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung
    Anbringen von Straßennamen- und Hausnummernschildern
    Aufhebungssatzung für den Seniorenbeirat
    Badeordnung der Badestelle
    Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung (12. Nachtrag)
    Benutzungs- und Gebührensatzung Gemeindebücherei
    EBV-Wasser
    Entschädigungssatzung (4. Nachtrag)
    Erschließungsbeitragssatzung
    Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr
    Geschäftsordnung (4. Nachtrag)
    Hauptsatzung (13. Nachtrag)
    Haushaltssatzung 2024
    Hebesatzung Grund- und Gewerbesteuer
    Hundesteuersatzung
    Satzung für das Kinder- und Jugendparlament (3. Nachtrag)
    Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen (1.Nachtrag)
    Sondernutzungsgebührensatzung
    Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen (1. Nachtrag)
    Spielgerätesteuersatzung
    Straßenbaubeitragssatzung
    Straßenreinigungssatzung
    Verordnung Lohmühlengelände
    Wasserversorgungssatzung (2. Nachtrag)