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Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau und den Betrieb der 110-kv-Leitung zwischen den Umspannwerken Hardebek und Kellinghusen/Nord

Die Vorhabenträgerin, Schleswig-Holstein Netz GmbH, hat beim Amt für Planfeststellung Energie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein für das Bauvorhaben „Ersatzneubau und Betrieb der 110-kv-Leitung zwischen den Umspannwerken Hardebek und Kellinghusen/Nord“ einen Antrag auf Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz gestellt. 

 

Das Amt für Planfeststellung Energie ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. 

 

Das Amt für Planfeststellung Energie führt die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a Energiewirtschaftsgesetz durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Die Planunterlagen zu diesem Vorhaben können auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/afpe unter dem Vorhabennamen „Hardebek – Kellinghusen/Nord“ abgerufen werden.

 

Die Auslegung der Planunterlagen durch Veröffentlichung im Internet erfolgt vom 22.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025.

 

Personen, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, können bis einschließlich 22.12.2025 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

 

Nähere Informationen können der beigefügten Bekanntmachung entnommen werden.