Leistungsbeschreibung
Ein Kleingarten kann gepachtet und privat zum Anbau von Pflanzen und zur Erholung genutzt werden.
Kleingärten bieten die Möglichkeit, ein Stück Grün zur privaten Nutzung zu pachten. Sie dienen in erster Linie der gärtnerischen Betätigung für den Eigenbedarf, zum Beispiel dem Anbau von Obst und Gemüse und der persönlichen Erholung.
Diese Gärten befinden sich meist in Kleingartenanlagen, in denen mehrere Einzelgärten gemeinsam organisiert sind. Häufig gehören auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche dazu, wie Wege, Spielflächen oder Vereinshäuser.
Die Nutzung eines Kleingartens erfolgt auf Grundlage eines Pachtvertrags. Darin werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt, etwa zur Pflege des Gartens und zur Höhe der Pachtzahlung.
Ergänzend zum Vertrag gelten die Vorgaben der jeweiligen Kleingartenanlage, die durch eine Vereinssatzung festgelegt sind. Diese regelt zum Beispiel, wie der Garten genutzt werden darf und welche Aufgaben die Mitglieder innerhalb der Anlage übernehmen.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Kleingartenanlage, dem Verein oder der Stadtverwaltung über verfügbare Kleingärten, Pachtbedingungen und erforderliche Unterlagen.
- Reichen Sie gegebenenfalls eine Bewerbung oder einen Aufnahmeantrag beim Kleingartenverein ein.
- Der Verein oder Verpächter prüft Ihre Unterlagen und Ihre Eignung für die Pacht (Wohnsitz, Interesse an der Gartennutzung).
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Pachtvertrag, den Sie unterschreiben. Hier werden Pachtzeit, Gebühren und Rechte sowie Pflichten geregelt.
- Nach Vertragsabschluss können Sie den Garten nutzen und bewirtschaften.
- Während der Pachtzeit sind Sie verpflichtet, den Garten zu pflegen und die vereinbarte Pacht zu zahlen.
An wen muss ich mich wenden?
- Kleingärtnerorganisation oder Kleingartenverein, die oder der die Anlage verwaltet, oder
- zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Interesse an gärtnerischer Nutzung und Pflege des Gartens
- Wohnsitz in der Region oder Kommune, in der sich die Kleingartenanlage befindet
- Bereitschaft zur Einhaltung der Satzung und Gartenordnung des jeweiligen Vereins
- Möglichkeit zur Übernahme einer Mitgliedschaft im Kleingartenverein (sofern vorgesehen)
- Abschluss eines Pachtvertrags mit der Verpächterin oder dem Verpächter
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Pacht eines Kleingartens kann je nach Kleingartenverein, Kommune und Verfügbarkeit von Gärten unterschiedlich sein.
In manchen Fällen erfolgt die Prüfung und Vertragsgestaltung innerhalb weniger Wochen.
Bei hoher Nachfrage oder begrenztem Angebot kann es länger dauern, bis ein geeigneter Garten vergeben wird.
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Verein oder der Verwaltung aufzunehmen, um sich über die aktuelle Verfügbarkeit und Bearbeitungszeiten zu informieren.
Was sollte ich noch wissen?
- Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sind meist verpflichtet, den Garten regelmäßig zu pflegen und dürfen ihn nur für die im Pachtvertrag und der Vereinssatzung erlaubten Zwecke nutzen. Eine reine Freizeitnutzung ohne gärtnerische Bewirtschaftung ist häufig nicht zulässig.
- Die Errichtung von Lauben oder anderen baulichen Anlagen ist oft nur in einem bestimmten Rahmen und nach Zustimmung des Vereins erlaubt.
- Die Pachtverträge enthalten meist feste Kündigungsfristen, die einzuhalten sind, wenn der Kleingarten nicht weiter genutzt wird.
- Es empfiehlt sich, eine Haftpflichtversicherung zu haben, da Schäden, die auf dem Kleingartengrundstück entstehen, zu Haftungsfragen führen können.
- Aufgrund der hohen Nachfrage kann es sein, dass Interessenten auf Wartelisten gesetzt werden müssen.
Weiterführende Informationen