Gewerbeflächenentwicklung Kellinghusen & Wrist
Die Gemeindevertretung Wrist hat in ihrer Sitzung am 06.09.2022 und die Ratsversammlung Kellinghusen hat in ihrer Sitzung am 22.09.2022 beschlossen, ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFK) aufzustellen, um vorhandene Gewerbeflächen zu überprüfen und neue Flächen aufzuzeigen, möglicherweise auch durch eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit.
Das gemeinsame GFK hat folgende Ziele:
- Erstellung einer Prognose für die Flächennachfrage (Bedarfsbestimmung),
- Potenzialflächenanalyse unter Beachtung bereits im Flächennutzungsplan als Gewerbeflächen dargestellter als auch neuer Flächen,
- Bewertung und Priorisierung der unter b. analysierten Flächen,
- Erhalt von umsetzungsfähigen Empfehlungen und Maßnahmen für eine nachfrage- und bedarfsgerechte Flächenvorsorge,
- Ausarbeitung eines möglichen Nutzungskonzept inkl. Umsetzungszeit und mögliche Kosten für zwei ausgewählte Flächen.
Die genannten Ziele werden jeweils für die Gemeinde Wrist und Stadt einzeln umgesetzt. Sollten sich mögliche Potenzialflächen in Grenzbereichen ergeben, werden gemeindeübergreifende Entscheidungen hinsichtlich der Ziele c.-e. eben für diese Grenzflächen getroffen. Die Ergebnisse werden in die „Einzelkonzepte“ der Gemeinde Wrist und Stadt integriert, aber auch im Gesamtkonzept ganzheitlich dargestellt.
Für eine gemeinsame Abstimmung zwischen der Gemeinde Wrist und der Stadt wurde eine Lenkungsgruppe, bestehend aus jeweils 4 ausgewählten Vertreter*innen jeder Gemeinde sowie einer Vertreterin des Amts Kellinghusen, gegründet.
Die Leistung wurde ausgeschrieben und Ende Dezember 2022 haben die Gemeinden beschlossen, die Firma Georg Consulting aus Hamburg mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklungskonzepts zu beauftragen.
Nach ersten gemeinsamen Terminen und Abstimmungen, wird nunmehr eine Unternehmensbefragung durchgeführt. Insbesondere werden hier Unternehmen für Handwerk, Baugewerbe, Industrie / Produktion, Handel, Logistik-, Transport- und Spedition befragt.
Eine Teilnahme an der Unternehmensbefragung war bis zum 05.07.2024 möglich. Die Ergebnisse wurden nunmehr vom Planungsbüro ausgewertet und werden Anfang August der Lenkungsgruppe vorgestellt. Hieraus können voraussichtlich neue Erkenntnisse für geeignete Flächen gewonnen werden.
Ein abschließender Beschluss soll bis Ende 2024 erfolgen.
Das Projekt wurde durch das Landesprogramm ländlicher Raum (LPLR) Schleswig-Holstein 2014 bis 2022 im Rahmen der Maßnahme Code-Nr. 19.2 „Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung“ gem. Artikel 35 Abs. 1, Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gefördert.
Landesprogramm ländlicher Raum: Gefördert durch die Europäische Union – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und das Land Schleswig-Holstein. Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.