Sprungziele

Information für Bürgerinnen und Bürger zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

  • Aktuelles
  • Allgemein

Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet derzeit seinen Lärmaktionsplan, informiert auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können.

Für die Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, sich in zwei Phasen an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Vom 13.03.2023 bis zum 24.04.2023 erfolgt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Die erste Phase im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ist sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen am 13.03.2023 gestartet. In dieser Phase besteht für Sie die Möglichkeit, ausführlich Ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Denn alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, können an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis Montag, den 24.04.2023, zu möglichen Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Beteiligungs-plattform freigeschaltet, auf welcher Sie online Fragen dazu beantworten können. Die Beteiligungsplattform ist unter folgendem Link zu erreichen:
https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/survey123/share/3a6d66cc8552489b87d7cf2a36f559ab

Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf des Lärmaktionsplans. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase können Bürgerinnen und Bürger dann den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.