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Wir brauchen Ihre Hilfe!

Werden Sie Wahlhelfer*in bei der Europawahl am Sonntag, dem 09. Juni 2024  

Was für Aufgaben haben Wahlhelfer*innen?

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Feststellung des Wahlergebnisses

Als Wahlhelfer/in müssen Sie am Wahltag nicht während der gesamten Wahlhandlung (08.00 – 18.00 Uhr) im Wahlraum anwesend sein. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Wahlhelfer/innen in zwei Schichten eingeteilt, sodass Sie entweder die Früh- oder Spätschicht (jeweils ca. 5 Stunden) übernehmen. Zum Auszählen der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer/innen anwesend sein.

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Als Wahlhelfer/innen dürfen alle Personen mitwirken, die
•    die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (oder Unionsbürger/innen)
•    am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
•    seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben und
•    nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ihr Einsatz wird belohnt: 
Sie erhalten je nach Funktion im Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € (Beisitzer/innen) bzw. 60,00 € (Funktionsträger/innen).

Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822 / 39 113 oder per E-Mail an wahl@amt-kellinghusen.de. 
 

Um sich direkt als Wahlhelfer/in für die Europawahl 2024 anzumelden, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular (hier klicken).

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
 

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite www.amt-kellinghusen.de

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