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Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten des Landes Schleswig-Holstein

Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für das Küsten- und Flusshochwasser des Landes Schleswig-Holstein können über das Hochwasserkartenportal www.hochwasserkarten.schleswig-holstein.de abgerufen werden. Die zugehörigen Abschlussberichte der Überprüfung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten stehen unter www.hwrl.schleswig-holstein.de zur Verfügung.

Öffentlichkeitsbeteiligung am 04.11.2019

Öffentlichkeitsbeteiligung der Anwohner der Schützenstraße, Kroog, Störweg, Lohkoppelweg (Bereich Ost 2 + 3) am 22.04. und 25.04.2024

15. Änderung des Flächennutzungsplans "Hochwasserschutz" der Stadt Kellinghusen

Die Stadt Kellinghusen hat im Zuge des Hochwasserschutzes und der Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen auch den Flächennutzungsplan (FNP) dahingehend zu ändern, dass entsprechende Maßnahmenstreifen markiert durch eine Hochwasserschutzlinie beidseitig der Stör, des Heischbachs und der Mühlenbek dargestellt werden. Die Hochwasserschutzlinie ist hier dargestellt.

Die Ratsversammlung hat in ihren Sitzungen vom 06.12.2019,  28.07.2020, 29.03.2022 und 25.06.2024 den Aufstellungsbeschluss (inkl. Änderungen) gefasst. Der Beschluss vom 29.03.2024 umfasst den kompletten geänderten Aufstellungsbeschluss mit den Gebietskorridoren und ist hier einsehbar. Der Beschluss vom 25.06.2024 beinhaltet lediglich eine redaktionelle Änderung, die übrigen Beschlusspunkte bleiben von dieser Anpassung unberührt.

Diese FNP-Änderung soll als Grundlage für die spätere Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen dienen.

Durch die Neubekanntmachung des FNPs im Jahr 2016 sind bereits nachrichtlich das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) gem. Landesverordnung von 1977 und das Hochwasserrisikogebiet dargestellt worden. Diese nachrichtlichen Übernahmen sind aber nicht ausreichend, um die Planungsabsicht der Stadt Kellinghusen hinsichtlich der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen darzustellen. Somit ist der Flächennutzungsplan durch seine 15. Änderung dahingehend anzupassen, dass auch Hochwassermaßnahmenstreifen in Gebietskorridoren gemäß Anlage beidseitig der Stör, des Heischbachs und der Mühlenbek ausgewiesen werden. Insgesamt wird die 15. Änderung des FNP somit folgende hochwasserrelevante Darstellungen enthalten:

  • ÜSG von 1977
  • Faktisches ÜSG
  • Hochwasserrisikogebiet
  • Hochwasserschutzlinie (Hochwassermaßnahmenkorridore durch grüne Linie dargestellt)

Die Gebietskorridore wurden im Zuge der Hochwassermaßnahmenumsetzung vorab definiert und in der Lenkungsgruppe abgestimmt. Da der FNP nicht parzellenscharf die Flächen darstellt, wird ein Spielraum gewährt, sofern in der Umsetzung des Hochwasserschutzes unerwartete Ergebnisse auftreten, die zu einer minimalen Anpassung der Maßnahmenstreifen führen sollten.

Nachfolgend sind die hochwasserrelevanten Darstellungen aufgeteilt in Planungsabschnitte aus dem Hochwasserschutzkonzept dargestellt:

 

Die Regelungen zu den Ver- und Geboten in Überschwemmungsgebieten bzw. die Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete finden Sie in den §§ 78, 78a, 78 b und 78c des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetzes - WHG). Weitere  besondere Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete werden in den §§ 57-59 des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetzes - LWG) konkretisiert. Die Gesetze können Sie jederzeit im Internet einsehen.

Hochwasserschutzkonzept

Hier können Sie das Hochwasserschutzkonzept der Wasser & Plan GmbH für die Stadt Kellinghusen einsehen:

- Hochwasserschutzkonzept

 

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