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Bauleitpläne (Bebauungspläne u.a.) der Gemeinden

Bauleitpläne ist der Obergriff für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Ein Flächennutzungsplan wird von einer Gemeinde als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. In diesem wird die Entwicklungsabsicht der Gemeinde ohne Drittwirkung dargestellt. Bebauungspläne entwickeln sich aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzung aufgestellt und schaffen somit verbindliches örtliches Baurecht für einen Teilbereich der Gemeinde.

Die Bebaubarkeit von Grundstücken richtet sich sodann nach den Festsetzungen des Bebauungsplans. Ist kein Bebauungsplan aufgestellt, richtet die die Bebaubarkeit eines Grundstücks im Übrigen nach §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Einige kleinere Gemeinden haben keine Flächennutzungspläne und/oder keine Bebauungspläne, da diese auf Grund der geringen Größe zur Regelung der städtebaulichen Ordnung nicht erforderlich sind. Diese Gemeinden haben teilweise Innenbereichssatzungen aufgestellt, um den im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu definieren. Im Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB.

Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit zu den Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem BauGB Ihrer Gemeinde oder zu navigieren.

Hinweis:

Neben den o.g. bauplanungsrechtlichen Bestimmungen ist die Landesbauordnung im Zuge der Beurteilung der Bebaubarkeit eines Grundstücks zu beachten.


Diese nachfolgenden Seiten befinden sich im Aufbau. Eine vollständige Abbildung aller rechtswirksamen Flächennutzungspläne, Bebauungspläne inkl. Änderungen und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch ist derzeit noch nicht gewährleistet.

B

Brokstedt

F

Fitzbek

H

Hennstedt

Hingstheide

Hohenlockstedt

K

Kellinghusen

L

Lockstedt

M

Mühlenbarbek

O

Oeschebüttel

P

Poyenberg

Q

Quarnstedt

R

Rade

Rosdorf

S

Sarlhusen

Störkathen

W

Wiedenborstel

Willenscharen

Wrist

Wulfsmoor

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