Wir brauchen Ihre Hilfe!
Werden Sie Wahlhelfer*in bei der Kommunalwahl am Sonntag, dem 14. Mai 2023
Was für Aufgaben haben Wahlhelfer*innen?
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
- Feststellung des Wahlergebnisses
Als Wahlhelfer*in müssen Sie am Wahltag nicht während der gesamten Wahlhandlung (08.00 – 18.00 Uhr) im Wahlraum anwesend sein. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Wahlhelfer*innen in zwei Schichten eingeteilt, sodass Sie entweder die Früh- oder Spätschicht (jeweils ca. 5 Stunden) übernehmen. Zum Auszählen der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer*innen anwesend sein.
Wer kann Wahlhelfer*in werden?
- deutsche Staatsangehörigkeit (oder Unionsbürger*in)
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens sechs Wochen im Amtsgebiet Kellinghusen wohnhaft
Ihr Einsatz wird belohnt:
Sie erhalten je nach Funktion im Wahlvorstand einen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 35,00 € (Beisitzer*innen) bzw. 60,00 € (Funktionsträger*innen).
Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822 / 39 113 oder per E-Mail an wahl@amt-kellinghusen.de.
Um sich als Wahlhelfer*in für die Kommunalwahl 2023 anzumelden, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Ihre Gemeindewahlbehörde
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite www.amt-kellinghusen.de