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Amt Kellinghusen

Bürgerentscheid Brokstedt

zur Fragestellung 

„Sind Sie dafür, dass die Beschlüsse der Gemeindevertretung Brokstedt vom 25. Februar 2026 (Tagesordnungspunkte 15 und 17) aufgehoben werden, die Planungen für das Gebiet damit eingestellt werden?"

 

Der Termin des Bürgerentscheids wurde am 17.08.2026 von der Gemeindevertretung beraten und beschlossen. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, 04.10.2026 statt.

 

Hintergrund

Die Gemeindevertretung Brosktedt hat in ihrer Sitzung am 25.02.2026 den Beschluss zur Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 BauGB sowie den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ gefasst. Ziel ist die Prüfung, ob auf einer Fläche nördlich der Gemeindegrenze zu Armstedt, westlich der Gemeindegrenze zu Borstel und südöstlich der Ortslage Brokstedt eine Sonderbaufläche „Windenergie“ ausgewiesen werden kann. 

Mit der Gemeindeöffnungsklausel eröffnet sich für die Gemeinde die Möglichkeit, im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens über die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ zu entscheiden und die Planung aktiv zu steuern.

Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Über die endgültige Ausweisung einer Sonderbaufläche ist damit noch keine Entscheidung getroffen.

Im Anschluss erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Hierbei sind Stellungnahmen eingegangen. Die weitere Bearbeitung, Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen würde in einem fortgeführten Bauleitplanverfahren erfolgen und bei der weiteren Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Mit dem am 19.05.2026 von den Vertretern der „Initiative für Brokstedt“ eingereichten Bürgerbegehren wird die Aufhebung der unter den zwei genannten Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse und damit die Einstellung der Planungen für das Gebiet begehrt.

Auf ihrer Sitzung am 25.06.2026 hat die Gemeindevertretung beschlossen, an ihrer Beschlussfassung vom 25.02.2026 festzuhalten.

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit Bescheid vom 10.07.2026 (eingegangen am 20.07.2026) festgestellt.

Die Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative haben auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.08.2026 Gelegenheit erhalten, ihren Antrag zu erläutern.

Außerdem hat die Gemeindevertretung ihre Standpunkte und Begründungen zum Bürgerbegehren auf der Sitzung am 17.08.2026 beraten und beschlossen und über den Termin des Bürgerentscheids entschieden. Der Termin zum Bürgerentscheid findet am Sonntag, 04.10.2026 statt.

Die Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung wurde entsprechend der Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde Brokstedt (§ 10) im Internet auf der Seite des Amtes Kellinghusen www.amt-kellinghusen.de bekannt gemacht. Unter „Bürgerinformationssystem“ wurde die Einladung einschließlich öffentlicher Sitzungsunterlagen bereitgestellt.

Hinweis:

Am 23.07.2026 um 19 Uhr fand eine öffentliche Einwohnerversammlung im Bürgerhaus Brokstedt statt. Dort wurde über den geplanten Bürgerentscheid informiert. Vertreter*innen der Bürgerinitiative, des Vorhabenträgers sowie der Gemeinde und der Amtsverwaltung erhielten Gelegenheit ihre jeweiligen Standpunkte darzustellen. Einwohner*innen hatten ausdrücklich die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Verfahrensablauf

 

DatumErgebnis
25.02.2026

Beschluss über die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel (§ 245e Abs. 5 BauGB)

sowie

Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ 

(TOP 16 und 17 der GV vom 25.02.2026)

21.04.2026 bis 26.05.2026Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Schreiben vom 19.05.2026, eingegangen am 21.05.2026Einreichung des Bürgerbegehrens 
25.06.2026Entscheidung der Gemeindevertretung über das Festhalten an der Beschlusslage vom 25.02.2026
Schreiben vom 10.07.2026, eingegangen am 20.07.2026Entscheidung der Kommunalaufsicht über die  Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 
23.07.2026Einwohnerversammlung
17.08.2026Sitzung der Gemeindevertretung
04.10.2026Bürgerentscheid

Bekanntmachungen und Informationen

 

Vorlage Nr. Brok/036/2026 – Erläuterung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in der Gemeindevertretung Brokstedt gem. § 16g Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO), Windenergie

Protokollauszug zur Vorlage Brok/036/2026

Vorlage Nr. Brok/037/2026 – Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung Brokstedt zum Bürgerbegehren “Sind Sie dafür, dass die Beschlüsse der Gemeindevertretung Brokstedt vom 25.Februar 2026 (Tagesordnungspunkte 16 und 17) aufgehoben werden, die Planungen für das Gebiet damit eingestellt werden?”

Protokollauszug zur Vorlage Brok/037/2026

Vorlage Nr. Brok/038/2026 – Festlegung eines Sonntags-Termins für die Durchführung eines Bürgerentscheides zum Thema Windenergie

Protokollauszug zur Vorlage Brok/038/2026

Amtliche Bekanntmachung Nr. 123/2026 - Bekanntmachung der Gemeindeabstimmungsleiterin der Gemeinde Brokstedt

Vorlage Nr. Brok/039/2026 – Wahl der acht Beisitzerinnen und Beisitzer sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Gemeindeabstimmungsausschusses

Protokollauszug zur Vorlage Brok/039/2026

Sonstige Informationen

Standpunkte und Begründung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brokstedt zum Bürgerentscheid

Standpunkte und Begründung der Bürgerinitiative Brokstedt zum Bürgerentscheid