Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Urheber
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplanskizze,
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Organisationseinheiten
Ansprechpartner

Herr Buthmann
Technisches Bauamt
Tiefbau
- 0 48 22 / 39 221
- 0 48 22 / 39 70 221
- E-Mail senden
- Zimmer 210